demokratisch selbstbestimmt, dafür sind wir längst bekannt(danke liebe svp, mit deiner beschränkung verschaffst du endlich klarheit. das war es, was uns noch gefehlt hat)
ausserdem für anerkennung der menschenrechte
bis unsere volkspartei befand:
bestimmt selbst das reichte
im leitartikel von fabian renz wir können mehr als 'kündigen'! im tagesanzeiger zürich vom 27.10.18 ist über den hintergrund der selbstbestimmungsinitiative folgendes zu lesen:
nach svp-lesart hat das bundesgericht 2012 eine art staatsstreich vollführt. es stellte, als es sich mit dem fall eines verurteilten mazedoniers zu beschäftigen hatte, die europäische menschenrechtskonvention über den ausschaffungsartikel in der verfassung. als reaktion verlangt die svp mit der selbstbestimmungsinitiative nun einen generellen vorrang des landes- vor dem völkerrechtwas sich gegen den ausschaffungsartikel richtet, stösst der svp natürlich sauer auf. so verwundert es nicht, dass gerade der fall des mazedoniers der svp anlass für ihre initiative war. damit verschleiert diese partei allerdings auf geschickte weise, dass sie den wert des europäischen gerichts für menschenrechte scheinbar generell in abrede stellt. denn das bundesgericht ist wiederholt - und zwar in klagen von schweizern, die nichts mit ausschaffung zu tun hatten - vom europäischen gerichtshof dafür gerügt worden, dass es über menschenrechte hinweg entschieden hatte, und revidierte danach jeweils seine urteile. beide gerichte haben sich sinnvoll ergänzt. der europäische gerichtshof erweist sich so als garant der menschenrechte für jeden einzelnen von uns. mit sicherheit werde ich mich jedoch nicht auf die svp verlassen können, wenn meine menschenrechte einst beschnitten werden sollten. dieses fehlen von interesse an der einhaltung der menschenrechte auf der ganzen linie erscheint mir würdelos, peinlich und entlarvend
wollen sie sicher gehen, dass die menschenrechte in der schweiz - vielleicht eines tages für sie ganz persönlich - weiterhin gültigkeit haben, dann stimmen sie
am 25. november NEIN zur selbstbestimmungsinitiative
nachträge:
- ein auszug aus obigem text wurde am 20.11.2018 unter dem titel sinnvolle ergänzung der gerichte als leserbrief im forum des tagesanzeigers zürich publiziert
- die initiative wurde bei einer stimmbeteiligung von 47,7% von 66,2% der wählerinnen und wähler abgelehnt. das war ein grund, für einmal echt optimistisch zu sein